top of page

01

Psychotherapie

Die Kostenübernahme ist durch die Grundversicherung, einige Zusatzversicherungen oder selbstzahlende Personen möglich.

​

Grundversicherung

Psychologische Psychotherapie ist seit Juli 2022 bei ärztlicher Anordnung über die Grundversicherung (abzüglich Franchise und 10% Selbstbehalt) abrechenbar. Zur Kostenübernahme durch die Grundversicherung ist eine Anordnung erforderlich, die Sie von Ihrer Hausärztin​/Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin/einem Facharzt für Psychotherapie erhalten. Ich empfehle Ihnen im Vorfeld zum Erstgespräch das Anordnungsformular durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt ausfüllen zu lassen und zum ersten Gespräch mitzubringen.

​

Zusatzversicherung

Die Kostenübernahme über die Zusatzversicherung ist ebenfalls möglich. Erkundigen Sie sich bitte vorrangig bei Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Kostenbeteiligung und ob eine ärztliche Zuweisung nötig ist.

 

Selbstzahler
Sie können die Behandlungskosten auch eigenständig tragen, wenn Sie keine Abwicklung über die Krankenkasse wünschen. Die Kosten orientieren sich an den für den Kanton Luzern festgelegten Tarifen für Psychotherapie.

02

Supervision & Selbsterfahrung

Für Supervision und Selbsterfahrung gelten folgende Tarife:

Einzelsupervision & Einzelselbsterfahrung

60 Minuten à CHF 180 

 

Gruppensupervision für 3-4 Personen

90 Minuten à CHF 360

03

Annulationen

Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Spätere Absagen werden Ihnen persönlich (nicht der Krankenkasse) in Rechnung gestellt.​

Psychotherapeutin & Supervisorin Dr. sc. hum Sophie Rausch

©2024 von Sophie Rausch. Erstellt mit Wix.com

bottom of page